_AGB
_Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungen und Leistungen der WDW Consulting GmbH, der WDW Consulting Berlin GmbH, der WDW Consulting & Services GmbH (WDW) und der J.I.T solutions GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden AGB. Abweichende AGB des Kunden gelten selbst dann nicht, wenn WDW ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

A. Besondere Bedingungen für Lieferungen

1. Eigentumsvorbehalt

1.1 Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung aus der Geschäftsbeziehung, Eigentum von WDW.

1.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen üblichen Bedingungen, solange er nicht in Verzug ist und nur dann veräußern, wenn er mit seinen Abnehmern einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Forderungen aus der Veräußerung werden bereits jetzt an WDW abgetreten. Bei Einstellung der Weiterveräußerungsforderung in ein Kontokorrent gilt dies entsprechend für die jeweilige Saldoforderung.

Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung einzuziehen. WDW kann diese Berechtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn Tatsachen Anlaß zu der Annahme bieten, daß sich die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich verschlechtert hat. In diesem Fall ermächtigt der Kunde WDW schon jetzt unwiderruflich, sein Betriebsgelände zu gewöhnlichen Geschäftszeiten zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen; die Ausübung dieses Rechts durch WDW gilt nicht als Rücktritt. Ferner wird der Kunde in diesem Fall nach Aufforderung von WDW den Abnehmer über die Forderungsabtretung unterrichten und WDW die zum Forderungseinzug erforderlichen Auskünfte erteilen.

1.3 Übersteigt der Wert aller vom Kunden gestellten Sicherheiten die bestehende Forderung um mehr als 10%, ist WDW insoweit verpflichtet, auf Anforderung des Kunden nach eigener Wahl Sicherheiten freizugeben.

2. Gewährleistung

2.1 Bei Mängeln wird WDW nach eigener Wahl nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen, es sei denn, es liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Im Übrigen gelten, sofern nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden; für Schadenersatzansprüche gilt D. 4.

2.2 Für gebrauchte Gegenstände wird, außer bei einer etwaigen Schadenersatzhaftung in den in D. 4.2 aufgeführten Fällen, keine Gewähr geleistet.

3. Versand, Gefahrübergang

Wird auf Kundenwunsch versendet, wählt WDW Transportmittel und Transportweg. Mit der Übergabe an Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Geschäftsgebäude von WDW bzw. bei Belieferung direkt durch den Hersteller bei Verlassen des Werks, geht die Gefahr auf den Kunden über.

B. Besondere Bedingungen für (Dienst-/Werk-) Leistungen

1. Leistungsausführung

WDW behält sich unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden auch ohne Mitteilung Änderungen bei der Leistungsausführung wegen tatsächlicher, insbesondere technischer, Notwendigkeiten, behördlicher Anordnung oder Verbesserungen vor. WDW kann Leistungen durch Dritte ausführen lassen.

2. Gewährleistung

2.1 Soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsrechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften, für Schadenersatzansprüche gilt D. 4.

2.2 Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sie sind detailliert zu beschreiben. Ferner sind, soweit vorhanden, zur Rekonstruktion hilfreiche Unterlagen beizufügen.

3. Pfandrecht

Der Kunde bestellt WDW an den im Zusammenhang mit der Leistung übergebenen Gegenständen ein Pfandrecht zur Sicherung aller Forderungen aus diesem Vertrag.

Der Verkauf des Pfandes wird dem Kunden nach Fälligkeit der Forderung angedroht und ist zwei Wochen nach der Androhung zulässig. Kann die Verkaufsandrohung nicht zugestellt werden, reicht die Absendung an die letzte bekannte Anschrift des Kunden, wenn auch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt keine neue Anschrift ergibt.

C. Besondere Bedingungen für die Erstellung von und Belieferung mit Software

1. Anwendbarkeit der Verkaufs- und Leistungsbedingungen

Neben den Allgemeinen Bedingungen (D.) gelten ergänzend zu den nachfolgenden Bestimmungen für die Belieferung mit Standard-Software die Lieferbedingungen (A.), für die Erstellung und Installation von Individualsoftware sowie für die Anpassung von Standardsoftware an die Bedürfnisse des Kunden die Leistungsbedingungen (B.).

2. Gewährleistung

2.1 Bei der Erstellung von Individualsoftware oder Belieferung mit Standardsoftware kann die Nacherfüllung durch Aufzeigen einer dem Kunden zumutbaren Möglichkeit zur Umgehung des Fehlers erfolgen, es sei denn, es liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Ist WDW auch zur Installation verpflichtet, beginnt die Verjährung mit der betriebsbereiten Installation, andernfalls mit der Ablieferung.

2.2 Für gebrauchte Software gilt A. 2.2, sofern die Datenträger, auf denen die Software geliefert wird, mit dieser Software bereits durch einen Dritten genutzt worden sind.

3. Nutzungsrechte

3.1 Der Kunde erwirbt ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software für die vereinbarte Anzahl von Rechnern und/oder Arbeitsplätzen. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben bei WDW bzw. ihrem Lizenzgeber. Die Software darf nur in dem zum vertragskonformen Betrieb zwingend erforderlichen Umfang einschließlich einer angemessenen Zahl von Sicherungskopien vervielfältigt werden.

3.2 Zur Veräußerung der Software ist der Kunde nur unter Aufgabe der eigenen Nutzung und Löschung evtl. hergestellter Sicherungskopien berechtigt. Der Kunde benennt WDW auf Anforderung den Erwerber. Verkauf, Vermietung und Verleih der Software, auch im Wege des Leasings, zu Erwerbszwecken bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung von WDW.

4. Installation, Nachweis der Betriebsbereitschaft

4.1 Der Kunde stellt die zur Installation erforderlichen Betriebsmittel, insbesondere die erforderliche Hardware und installierte Betriebssystemsoftware, auf eigene Kosten nach Vorgabe von WDW bereit.

4.2 Nach Abschluß der Installation weist WDW die Betriebsbereitschaft mittels angemessener Routinetests nach, und der Kunde bestätigt schriftlich die Betriebsbereitschaft. Unterbleibt diese Bestätigung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, insbesondere bei unberechtigter Verweigerung, gilt die Software mit der erstmaligen nachfolgenden Nutzung, spätestens jedoch 5 Werktage nach der Installation, als betriebsbereit installiert.

5. Sicherungsmaßnahmen des Kunden

Der Kunde erstellt regelmäßig mit einem gängigen Sicherungsprogramm mindestens zwei Datensicherungen, die er an verschiedenen sicheren Orten lagert. Zusätzlich zur Sicherung der aktuellen Daten bewahrt der Kunde mindestens sechs Monate auch vorhergehende Datensicherungen auf. Mindestens eine aktuelle und eine vorhergehende Datensicherung wird er ausschließlich für WDW zur Datenrekonstruktion vorhalten. Ferner trifft der Kunde Vorkehrungen, um im Falle einer Störung der Datenverarbeitungsanlage eine möglichst ungestörte Fortführung der Betriebs zu ermöglichen.

D. Gemeinsame Bestimmungen

Für alle Geschäfte von WDW gelten, ggf. ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen, die nachfolgenden Bestimmungen.

1. Höhere Gewalt

Wird WDW an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch unvorhersehbare Ereignisse gehindert, die WDW oder ihre Zulieferer betreffen und die WDW auch nicht mit der nach den Umständen erforderlichen Sorgfalt abwenden konnte, verzögern sich Liefer- und Leistungszeiten um die Behinderungsdauer und eine angemessene Anlauffrist, längstens um acht Wochen. WDW und der Kunde können sich vom Vertrag lösen, wenn wegen der Verzögerung ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Als von WDW nicht zu vertretende Verzögerung gelten insbesondere Streiks und Aussperrungen bei WDW und in Drittbetrieben mit der Ausnahme rechtswidriger Aussperrungen.

2. Fälligkeit, Pflichtverletzungen des Kunden

Rechnungen von WDW sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen mit Zugang fällig. Bei Annahmeverzug des Kunden entfallen evtl. eingeräumte Zahlungsziele, Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen und die Forderung aus der gesamten Lieferung oder Leistung wird sofort fällig. Im Übrigen gelten bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Verzug, die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Lösung vom Vertrag bei Pflichtverletzungen von WDW

Der Kunde hat vorbehaltlich D. 1 - nur bei von WDW zu vertretenden Pflichtverletzungen das Recht, sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zu lösen; gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

4. Haftung

4.1 Auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund haftet WDW nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von WDW, deren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Bei schuldhafter weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, bis zu einer Höhe von maximal ¬ 25.000.

4.2 Die Haftungsbegrenzung unter D. 4.1 gilt nicht für von WDW, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für etwaige von WDW übernommene Garantien.

5. Teillieferung/Teilleistung

WDW ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Kunden kein Interesse.

6. Kostenvoranschläge

WDW übernimmt im Zweifel keine Gewähr für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen. Aus einer Überschreitung um bis zu 25 % kann der Kunde keine Rechte ableiten.

7. Fälligstellung bei Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden

Geben Tatsachen Anlaß zu der Annahme, daß sich die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich verschlechtert hat, kann WDW sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig stellen und die Rechte aus A. 1.2 ausüben. Noch ausstehende Lieferungen und Leistungen können von einer vollständigen oder teilweisen Vorleistung des Kunden abhängig gemacht werden.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegen Forderungen von WDW kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus diesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen.

9. Verjährung

Sofern ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, richtet sich die Verjährung von Ansprüchen des Kunden gegen WDW wegen Mängeln nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist von Ansprüchen des Kunden gegen WDW ein Jahr; der Beginn der Verjährung richtet sich vorbehaltlich C. 2. - nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Speicherung personenbezogener Daten

WDW speichert die personenbezogenen Kundendaten.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen von WDW sowie für Zahlungen des Kunden ist der Sitz von WDW.

11.2 Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das für inländische Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3 Ist der Kunde Kaufmann und das Geschäft gehört zu seinem Geschäftsbetrieb oder ist er Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - unbeschadet eines etwaigen ausschließlichen Gerichtsstandes - der Sitz von WDW Gerichtsstand. WDW kann den Kunden auch bei den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen.

12. Sonstige Bestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung nicht ohne Zustimmung von WDW übertragen.

Stand 2002

Vertrauen Sie auf WDW Consulting. WDW Consulting Group